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ARTIKEL VOM 06.01.2013


Wegen Hausverbot: ÖDP-Chef verklagt Wiesn-Wirt

Frankenberger macht ernst






von CHRISTOPH EBERLE
München/Passau - Das Hausverbot, welches ein Wirt aus der Landeshauptstadt jüngst gegen Sebastian Frankenberger verhängt hat, wird nun zum juristischen Scharmützel. Wie der ÖDP-Bundesvorsitzende gestern der AS mitteilte, hat er über einen Passauer Anwalt bereits Klage eingereicht.
 Wie vor zwei Wochen berichtet, wäre gestern Abend die Komikerin und Schauspielerin Veronika von Quast (u.a. „Kanal fatal“) mit dem Ehrenorden der großen Münchner Faschingsgesellschaft Würmesia ausgezeichnet worden. Ihre Laudatio hätte Sebastian Frankenberger halten sollen - die Schauspielerin kennt und schätzt den Jungpolitiker seit mehreren Jahren. Der Betreiber des Wirtshauses Heide-Volm in Planegg bei München hatte allerdings etwas dagegen: Georg Heide - der auch als Wiesn-Wirt im Bräurosl-Zelt bekannt ist - erteilte Frankenberger Hausverbot. Veronika von Quast war darüber so verärgert, dass sie den Ehrenpreis ablehnte.
Aus Sicht von Sebastian Frankenberger war das Hausverbot gegen ihn rechtswidrig. Denn: Als Begründung führte Wirt Georg Heide die Solidarität zu Wirten, die wegen des Rauchverbots um ihre Existenz bangen müssen, an. Es sei ihm daher nicht um die Wahrung seiner eigenen berechtigten wirtschaftlichen Interessen gegangen. Laut Frankenbergers Anwalt hatte der Bundesgerichtshof im März 2012 über ein Hausverbot eines Wellness-Hotels gegenüber dem ehemaligen Vorsitzenden einer extremistischen Partei geurteilt. Dabei habe der BGH ausgeführt, dass für es die Erteilung eines Hausverbots unter bestimmten Umständen eines sachlichen Grundes bedürfe.
Die Entscheidung zum Rauchverbot im Jahr 2010 sei zudem demokratisch legitimiert gewesen. „Den Initiator einer demokratischen Entscheidung über Jahre hinweg in einer öffentlichkeitswirksamen Form zu diskriminieren und in weiten Teilen zu versuchen, ihn gesellschaftlich zu ächten, passt nach unserer Vorstellung nicht in eine pluralistische und demokratisch verfasste Gesellschaft“, so Frankenbergers Anwalt in einer Pressemitteilung.
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