von CHRISTOPH EBERLE Pocking/Karlsruhe - Vergewaltigung oder dreiste Lüge? Diese Frage hatte das Landgericht Passau vor zehn Monaten im Fall von Kevin F.* zu klären. Nach einem langen Prozess wurde der Pockinger freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hätte den jungen Mann lieber hinter Gitter geschickt, legte Revision ein - und blitzte nun ab. Es war wohl einer der undurchsichtigsten Fälle, mit denen sich das Landgericht im vergangenen Jahr beschäftigen musste: Kevin F. (30) wurde vorgeworfen, seine Nachbarin Mandy S.* (19) Anfang Dezember 2010 in seiner Wohnung geschlagen und vergewaltigt zu haben. Der Angeklagte bestritt die Tat - zumindest die Vergewaltigung an sich. Mandy S. sei am 1. Dezember 2010 zwischen 18 und 23 Uhr bei ihm gewesen. Sie hätten gemeinsam ferngesehen und Alkohol getrunken. Dann hätten beide - in gegenseitigem Einvernehmen - versucht, miteinander zu schlafen. Mangels Erektion sei der Plan jedoch gescheitert. „Da hat sie mich beleidigt, sie sagte ,Schlappschwanz‘ - da habe ich ihr eine geknallt und sie rausgeworfen“, erzählte der 30-Jährige vor Gericht. Gegen 2 Uhr sei die junge Frau mit einem blauen Auge zurückgekommen, im Bad verschwunden und nach kürzester Zeit wieder gegangen. Im Badezimmer - so erzählte Kevin F. weiter - habe er dann eine große Blutlache gefunden und aufgewischt. Aus Angst er könne sich strafbar machen, falls er diese Beobachtung nicht meldet, habe er dann selbst die Polizei gerufen. Die Beamten fanden Mandy S. verstört und weinend bei einem Bekannten in der Nachbarschaft. Sie sagte aus, Kevin F. habe sie bedroht, geschlagen, gewürgt und zum Vaginal- sowie Oralverkehr gezwungen. Für die Beamten war die Sachlage auf den ersten Blick klar - möglicherweise auch, weil der 30-Jährige mehrfach vorbestraft ist und bereits wegen Vergewaltigung im Gefängnis saß. Er wurde sofort verhaftet und kam in Untersuchungshaft in die Justizvollzugsanstalt Passau. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen Vergewaltigung in besonders schwerem Fall. Nach 314 Tagen wurde der Haftbefehl schließlich wieder aufgehoben, weil sein Verteidiger, der Passauer Rechtsanwalt Bruno Fuhs und das Landgericht keinen dringenden Tatverdacht mehr sahen. Ein Sachverständiger zweifelte unter anderem an der Glaubwürdigkeit der Belastungszeugin. Auch nach 13 zähen Prozesstagen hielt die junge, ehrgeizige Staatsanwältin den vermeintlichen Täter Kevin F. noch immer für schuldig - und beantragte, den Angeklagten für acht Jahre hinter Gitter zu schicken. Das Landgericht Passau folgte dem nicht - im Gegenteil: Die Richterin sprach den Mann frei und kritisierte Medienberichten zufolge anschließend sogar die Ermittler. Der Fall sei nur auf den ersten Blick sehr klar gewesen - allerdings müsse man genauer hinschauen. Den Angeklagten bezeichnete sie als „Opfer von Vorurteilen und vorschneller Meinung“. „Wäre ich die Staatsanwältin gewesen, hätte ich mich nicht getraut, das anzuklagen“, sagte Verteidiger Bruno Fuhs gegenüber der AS. Mandy S. habe schließlich schon früher einmal behauptet, von vier Männern in Pocking vergewaltigt worden zu sein - ein Vorwurf, der sich allerdings als reine Lüge herausgestellt hatte. Die Staatsanwaltschaft legte Revision gegen das Urteil ein - und wurde am 18. Dezember vom ersten Strafsenat des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe ausgebremst. Das Urteil des Landgerichtes Passau wurde bei der Verhandlung nur insoweit aufgehoben, dass der Angeklagte darin auch vom Vorwurf einer Körperverletzung freigesprochen wurde. Konkret geht es um die Ohrfeige, die Kevin F. nach eigener Aussage Mandy S. in seiner Wohnung gegeben hat. Dieses Detail war ursprünglich von der Staatsanwaltschaft Passau nicht angeklagt worden und erst in der Hauptverhandlung vor dem Landgericht Passau bekannt geworden. Der Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung in besonders schwerem Fall hingegen ist nun aber rechtskräftig. Hatte sich die Staatsanwältin in dem Fall zu sehr in eine Richtung vergaloppiert? Die Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft, Katja Niksch, wollte das auf AS-Anfrage nicht weiter kommentieren. Bezüglich der Ohrfeige wird der Strafrichter am Amtsgericht Passau in den nächsten Monaten eine Entscheidung treffen.
* Namen geändert
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