Mann schüttete Wasser vom Balkon auf spielendes Mädchen
Selbstjustiz wegen Kinderlärm
von ROBERT PIFFER Wer in der Passauer Altstadt wohnt, muss angesichts tausender Nachtschwärmer, die bis in die Morgenstunden grölend durch die Gassen ziehen, extrem lärmunempfindlich sein. Es gibt zwischen Inn und Ilz aber auch so ruhige Zonen, dass selbst ein Kinderlachen als störend empfunden wird und Aktionen von Selbstjustiz zur Folge haben kann. Ein Mieter aus einer Wohnanlage in Grubweg musste sich jetzt vor dem Amtsgericht Passau wegen Körperverletzung verantworten. Er hatte aus großer Höhe einen Eimer voll Wasser auf spielende Kinder geschüttet. Eines der Kinder wurde dadurch verletzt. „Auf dem Friedhof in Patriching rührt sich mehr als bei uns im Haus“, sagt ein Bewohner des Wohnblocks Waldschmidtstraße 2. Die Mittagsruhe erstreckt sich hier mindestens von 12 bis 15 Uhr. „Den meisten Menschen wäre es lieber, wenn sie rund um die Uhr dauern würde“, meint der Hausbewohner. Er ist zwar auch nicht mehr der Jüngste, aber zumindest einer der wenigen, die hier noch nicht Rentner sind. Klar, dass es in so seinem Haus junge Familien mit Kindern nicht aushalten. Folglich liegt eine kleine Wiese mit Spielgeräten vor dem Block die meiste Zeit verwaist da. Nur gelegentlich verirren sich Kinder von irgendwo - denn auch in der Nachbarschaft wohnen vorwiegend Senioren - auf den zum Haus gehörenden Spielplatz. Dann laufen sie auch schon mal rund um das Haus herum. So geschehen an einem schönen Tag im Sommer. Ganz leise soll es dabei nicht zugegangen sein, aber während die meisten Anwohner das Kindergeschrei hinnahmen, rastete einer der Hausbewohner aus. Ein Österreicher, ein leidenschaftlicher Uhrensammler, der zwar alle Wände seiner Wohnung mit Uhren behängt hat, die aber nicht laufen lässt - wegen der Ruhe. Er soll zunächst die Kinder zum Verschwinden aufgefordert haben. Weil das nicht fruchtete, griff der von seinen Mitbewohnern als „Haus-Schreck“ bezeichnete Österreicher zu drastischeren Mitteln. Er füllte einen Eimer mit Wasser und goss ihn vom Balkon hinunter auf die Kinder. Da der Österreicher mit seinem Lebensgefährten in der oberen Hälfte des neunstöckigen Gebäudes lebt, traf der Wasserschwall aus der großen Höhe ein Kind mit solcher Wucht, dass es von einem Arzt behandelt werden musste. Auch die Polizei schaltet man ein. Schließlich erhielt der „Haus-Schreck“ einen Strafbefehl wegen vorsätzlicher Körperverletzung. Gegen den legte er Einspruch ein. Wie Amtsgerichtsdirektor Joachim Peuker bestätigte, kam es deshalb zur Verhandlung. In dem Prozess stritt der Angeklagte die Tat ab. Zeugen dagegen gaben sich überzeugt, dass es sich beim Angeklagten um den „Wasserwerfer“ gehandelt habe. Gegenüber der AS sagte der Österreicher gestern: Das Verfahren gegen mich wurde in beiderseitigem Einvernehmen eingestellt.“ Auf die Nachfrage, warum er dann ein Bußgeld in Höhe von 600 Euro abstottert, wollte er nicht mehr antworten, sondern legte auf...
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