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von CHRISTOPH EBERLE Bad Höhenstadt - Momentan entsteht am östlichen Rand von Bad Höhenstadt (Gemeinde Fürstenzell) der Solarpark „Urlharting 2“. Doch obwohl dieser noch keinen Strom ins Netz speist, sorgt er schon jetzt für Hochspannung im Ort. „Die Anlage verschandelt unser ganzes Dorf“, schimpft Werner Jais. Er wohnt direkt gegenüber dem neuen Solarpark und befürchtet, dass dieser nicht nur die Aussicht, Lebensqualität und Immobilienpreise von ihm und seinen Nachbarn negativ beeinträchtigt. „Rund herum gibt’s viele Ferienwohnungen. Bei der Aussicht kommt doch kein Urlauber mehr“, sagt er. Bereits im März 2011 hatte der Fürstenzeller Marktrat in Bad Höhenstadt ein großes Photovoltaik-Projekt abgesegnet - dieses war nur ein paar Meter von der aktuellen Stelle entfernt geplant. Nach enormen Anwohner-Protesten und einer Unterschriftenaktion wurde der Beschluss wieder kassiert. Aktuell interessiert die Sicht der Anlieger aber scheinbar niemanden. Deshalb hat Werner Jais beim Verwaltungsgericht Regensburg eine Anfechtungsklage gestellt. Zusammen mit der Passauer Anwältin Lea Herrmann-Reichold will er nachträglich gegen die Baugenehmigung vorgehen, um das Projekt noch zu verhindern. Ihre Hauptargumente: Die Anlage steht der Anwältin zufolge in einem Hochwassergebiet. Zudem beeinträchtige der Solarpark einen nebenstehenden uralten Baum, der als Naturdenkmal das Landschafts- und Ortsbild prägt. „Das Gebiet ist daher für eine Photovoltaikanlage nicht geeignet. Dies wurde in der Planung eindeutig missachtet“, sagt Herrmann-Reichold. Und dann gibt es da noch ein weiteres pikantes Detail: Betreiber des Solarparks ist ein CSU-Gemeinderat - Günter Raubal, Geschäftsführer eines Elektromarktes in Neuburg am Inn. Ausgerechnet jener Kommunalpolitiker hat in der fraglichen Sitzung selbst für die Anlage votiert. „Laut Artikel 49 der Gemeindeordnung ist das eigentlich nicht zulässig“, erklärt die Anwältin. Im fraglichen Fall spielt das aber keine Rolle - Grund ist eine bayerische Besonderheit, die unter Juristen gern als „Amigo-Paragraf“ bezeichnet wird: „Ungültig ist der Beschluss demnach nur, wenn die Stimme des Betroffenen für das Abstimmungsergebnis entscheidend war“, so Herrmann-Reichold. Weil der Solarpark mit 12:4 Stimmen befürwortet wurde, ist das nicht der Fall. Erzürnten Anwohnern zufolge hat es trotzdem ein gewisses „Gschmäckle“. Günter Raubal selbst bestritt gestern gegenüber der AS eine persönliche Vorteilsnahme durch die Abstimmung; „Ich wusste damals noch gar nicht, dass ich mich irgendwann daran beteilige. Den Antrag hat Landwirt Alois Penninger gestellt. Eigentlich wollte er ein Bürgerkraftwerk initiieren. Als sich keiner meldete, ist er an mich herangetreten“, sagt er. Bürgermeister Franz Lehner (parteilos) hat nach eigenen Angaben nichts von einer Beteiligung Raubals gewusst. „Sonst hätte ich ihn natürlich nicht mitstimmen lassen“, sagt er. Selbst votierte der Rathauschef gegen das Projekt. „Ich halte den Standort nicht für richtig und wollte den Ortseingang nicht mit einem Solarpark krönen“, sagt er. |
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